{"id":163,"date":"2020-12-30T23:33:03","date_gmt":"2020-12-30T22:33:03","guid":{"rendered":"http:\/\/trialog4animals.eu\/?page_id=163"},"modified":"2020-12-31T03:09:37","modified_gmt":"2020-12-31T02:09:37","slug":"tierschutz-u-n-d-religionsfreiheit","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/trialog4animals.eu\/?page_id=163","title":{"rendered":"Tierschutz und Religionsfreiheit!"},"content":{"rendered":"<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat sein Urteil zur Rituellen Schlachtung gesprochen. Der Gegensatz von<\/p>\n<p><em>Tierschutz oder Religionsfreiheit<\/em><\/p>\n<p>ist Vergangenheit.<\/p>\n<p><strong>Die Zukunft hei\u00dft Tierschutz u n d\u00a0 Religionsfreiheit.<\/strong><\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 17.12.2020\u00a0 in der Rechtssache C-336\/19 deutlich gemacht, da\u00df auch die Religionsgemeinschaften keinen Sonderstatus f\u00fcr sich beanspruchen d\u00fcrfen, wenn es um den Tierschutz geht. Die Zeit ist reif daf\u00fcr, den Tierschutz als ethisches Ziel der Gesellschaft ernst zu nehmen.<\/p>\n<p>Anla\u00df\u00a0 zu diesem wichtigen Grundsatzurteil war ein\u00a0 Rechtsstreit aus Flandern\/Belgien:\u00a0 Flandern hatte 2017 das Schlachten ohne Bet\u00e4ubung verboten, dies nahmen j\u00fcdische und muslimische Verb\u00e4nde zum Anla\u00df gegen diese Verordnung zu klagen. Doch das Argument, das Gebot des Tierschutzes als Staatsziel und als Ziel der Europ\u00e4ischen Gemeinschaft werde durch die Erlaubnis der Jagd ebenso unterlaufen, \u00fcberzeugte die Richter nicht. Angesichts der Vielzahl der historisch notwendigen Ver\u00e4nderungen, sind auch die Religionsgemeinschaften aufgefordert, ethische Ziele wie den Tierschutz zu achten und sich nicht l\u00e4nger auf ein l\u00e4ngst der Vergangenheit angeh\u00f6rendes Schlacht-Procedere zu berufen.<\/p>\n<p>In industrialisierten Schlachtstra\u00dfen werden Tiere nicht individuell get\u00f6tet, sondern im Akkord. Unter diesen Bedingungen sind individuelle Gnadenakte mit der Absicht die Tiere schonend zu schlachten,\u00a0 gar nicht mehr m\u00f6glich. Da\u00a0\u00a0 geht es nicht mehr um gut gesch\u00e4rfte Messer\u00a0 und Segensspr\u00fcche. Industrialisierte Schlachtung hei\u00dft Schlachten im Akkord. Eine schonendere Schlachtmethode,\u00a0 zum Beispiel dem Schlachten mit der Methode der nicht zum Tode f\u00fchrenden, reversiblen\u00a0 Kurzzeitbet\u00e4ubung vor oder nach dem Kehlschnitt, ist aus diesem Grund ethisch geboten.<\/p>\n<p>Es ist verst\u00e4ndlich, da\u00df jede Gemeinschaft ihre eigenen Interessen als die wichtigsten behandelt und sie verwirklicht sehen will, selbst wenn sie mit den Absichten und Zielen der Mehrheit nicht vereinbar sind.<\/p>\n<p>Doch sei daran erinnert: Grundlegende Ver\u00e4nderungen des Selbstverst\u00e4ndnisses, einhergehend mit einer Erweiterung des Handlungsraumes und des Verst\u00e4ndnisses\u00a0 was mit der j\u00fcdischen Tradition vereinbar ist, waren\u00a0 auch in fr\u00fcheren Zeiten notwendig. So \u00fcbernahmen die in Europa lebenden Juden vor mehr als tausend Jahren\u00a0 die vom Christentum praktizierte Monogamie und gaben die polygame Lebensweise auf. Die <em>Takkanot von Rav Gerschom, genannt MeOr haGola<\/em> (Licht des Exils) um die letzte Jahrtausendwende (Rav Gerschom\u00a0 lebte von ca 960 bis 1028 in Mainz) stellten zahlreiche als unab\u00e4nderlich geltenden S\u00e4ulen des Judentums in Frage und ver\u00e4nderten sie. Neben der\u00a0 Abschaffung der Polygamie setzte Rabbiner Gerschom auch durch, da\u00df keine Ehescheidung ohne die Zustimmung der Ehefrau erfolgen darf.<\/p>\n<p>Es ist bedauerlich, da\u00df die j\u00fcdischen Verb\u00e4nde ihre eigene Tierschutzethik des Tza`ar balei chayim, die als einer der fr\u00fchesten uns bekannten Tierschutzethiken\u00a0 gelten kann, immer wieder selbst unterbieten und die Zeichen der Zeit ignorieren. Ver\u00e4nderungen\u00a0 haben das Judentum nicht unterdr\u00fcckt, sondern es zu allen Zeiten reicher und gerechter gemacht. Dies wird mit einer schonenderen Schlachtmethode nicht anders sein.<\/p>\n<p>Der Text steht auch unter <a href=\"http:\/\/www.tierimjudentum.de\">http:\/\/www.tierimjudentum.de<\/a><\/p>\n<p>und\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <a href=\"http:\/\/www.animalyz.com\">http:\/\/www.animalyz.com\u00a0 <\/a><\/p>\n<pre>ANMERKUNG:\r\nAus dem Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs vom 17.12.2020 betr. Rituelles Schlachten ohne Bet\u00e4ubung:\r\n (18)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u201eDie Richtlinie 93\/119\/EG [des Rates vom 22. Dezember 1993 \u00fcber den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder T\u00f6tung (ABl. 1993, L 340, S. 21)] sah im Fall der rituellen Schlachtung in einem Schlachthof eine Ausnahme von der Verpflichtung zur Bet\u00e4ubung vor. Die [Unions]vorschriften \u00fcber die rituelle Schlachtung wurden je nach den einzelstaatlichen Bedingungen unterschiedlich umgesetzt, und die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften ber\u00fccksichtigen Faktoren, die \u00fcber den Anwendungsbereich dieser Verordnung hinausgehen; daher ist es wichtig, dass die Ausnahme von der Verpflichtung zur Bet\u00e4ubung von Tieren vor der Schlachtung aufrechterhalten wird, wobei den Mitgliedstaaten jedoch ein gewisses Ma\u00df an Subsidiarit\u00e4t einger\u00e4umt wird. Folglich wird mit dieser Verordnung die Religionsfreiheit sowie die Freiheit, seine Religion durch Gottesdienst, Unterricht, Br\u00e4uche und Riten zu bekennen, geachtet, wie dies in Artikel 10 der Charta \u2026 verankert ist. \u2026.\r\n (20)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Viele T\u00f6tungsverfahren sind f\u00fcr die Tiere schmerzvoll. Daher ist eine Bet\u00e4ubung erforderlich, mit der vor oder w\u00e4hrend der T\u00f6tung eine Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit herbeigef\u00fchrt wird. Die Messung der Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit ist komplex und muss nach einer wissenschaftlich anerkannten Methodik erfolgen. Die Wahrnehmungs- und Empfindungslosigkeit sollte jedoch mittels Indikatoren \u00fcberwacht werden, damit sich die praktische Effizienz der Methodik bewerten l\u00e4sst. \u2026\r\n (21)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Die \u00dcberwachung der Bet\u00e4ubung auf ihre Wirksamkeit st\u00fctzt sich haupts\u00e4chlich auf die Bewertung des Wahrnehmungs- und Empfindungsverm\u00f6gens der Tiere. Das Wahrnehmungsverm\u00f6gen eines Tieres besteht im Wesentlichen in seiner F\u00e4higkeit, Gef\u00fchle zu empfinden und seine Bewegungen zu kontrollieren. Au\u00dfer in Ausnahmef\u00e4llen, etwa bei der Elektroimmobilisation oder einer anderen Art der bewusst herbeigef\u00fchrten L\u00e4hmung, ist davon auszugehen, dass ein Tier dann wahrnehmungslos ist, wenn es seine nat\u00fcrliche stehende Haltung verliert, nicht wach ist und keine Anzeichen daf\u00fcr vorliegen, dass es positive oder negative Gef\u00fchle wie Angst oder Aufregung sp\u00fcrt. Das Empfindungsverm\u00f6gen eines Tieres besteht im Wesentlichen in seiner F\u00e4higkeit, Schmerzen zu f\u00fchlen. Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass ein Tier dann empfindungslos ist, wenn es auf Reize wie Schall, Geruch, Licht oder physischen Kontakt nicht reagiert oder keine entsprechenden Reflexe zeigt.\u00a0 \u2026\r\n (43)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Bei der Schlachtung ohne Bet\u00e4ubung ist ein pr\u00e4ziser Halsschnitt mit einem scharfen Messer erforderlich, damit das Tier nicht so lange leiden muss. Ferner ist bei Tieren, die nach dem Halsschnitt nicht mit mechanischen Mitteln ruhig gestellt werden, zu erwarten, dass sich die Entblutung verlangsamt, wodurch die Tiere unn\u00f6tigerweise l\u00e4nger leiden m\u00fcssen. Rinder, Schafe und Ziegen sind die Tierarten, die am h\u00e4ufigsten nach diesem Verfahren geschlachtet werden. Wiederk\u00e4uer, die ohne Bet\u00e4ubung geschlachtet werden, sollten daher einzeln und mit mechanischen Mitteln ruhig gestellt werden.\u00a0\u00a0 \u2026\r\n (57)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0Die Europ\u00e4ischen B\u00fcrger erwarten, dass bei der Schlachtung von Tieren Mindestvorschriften f\u00fcr den Tierschutz eingehalten werden. In bestimmten Bereichen h\u00e4ngt die Einstellung zu Tieren auch von der Wahrnehmung in dem jeweiligen Mitgliedstaat ab, und in einigen Mitgliedstaaten wird die Beibehaltung oder die Annahme umfassenderer Tierschutzvorschriften als die in der [Union] festgelegten gefordert. Im Interesse der Tiere ist es unter der Voraussetzung, dass das Funktionieren des Binnenmarktes nicht beeintr\u00e4chtigt wird, angebracht, den Mitgliedstaaten eine gewisse Flexibilit\u00e4t einzur\u00e4umen, was die Beibehaltung oder in bestimmten spezifischen Bereichen den Erlass umfassenderer nationaler Vorschriften anbelangt.\u201c\r\n<\/pre>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof hat sein Urteil zur Rituellen Schlachtung gesprochen. Der Gegensatz von Tierschutz oder Religionsfreiheit ist Vergangenheit. Die Zukunft hei\u00dft Tierschutz u n d\u00a0 Religionsfreiheit. 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